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Besonderheiten für Anhänger, Kleinbusse u. ä

Beförderungsmöglichkeiten
Nur auf der unteren Ladefläche
Anhänger
Zur Verladung wird empfohlen
Gasflaschen

Beförderungsmöglichkeiten: hängen von den genauen Fahrzeugabmessungen ab. Maßgeblich sind nicht nur die maximale Breite bzw. Höhe (wobei Umbauten oder außen am Fahrzeug angebrachtes Gepäck berücksichtigt werden müssen!), sondern auch Spurbreite, Dachbreite, Bodenfreiheit und ähnliches. Auf sehr vielen Strecken vertragen sich Anhänger oder Dachgepäck nicht mit Fahrzeughöhen über ca. 155 cm. Den Buchungsstellen liegen genauere Informationen vor, um Zweifelsfälle klären zu können.

Nur auf der unteren Ladefläche der Transportwaggons (zu beachten bei den Höhenangaben!) verladen werden Autos mit Anhänger, Cabrios, Fahrzeuge mit Schiebedach oder ohne festes Verdeck bzw. ohne Metalldach. Ebenfalls nur unten verladen werden Autos mit Dachgepäckträger auf Strecken in, von oder nach Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz.

Anhänger werden nur zusammen mit einem Zugfahrzeug befördert. Für Anhänger wird je nach Länge und Strecke der anteilige oder der volle Autopreis zusätzlich berechnet.

Zur Verladung wird empfohlen (und manchmal auch vorgeschrieben), eine bis zwei Stunden vor dem normalen Verladeschluß am Abfahrtsbahnhof einzutreffen - Fahrzeuge mit großen Abmessungen oder den anderen erwähnten anderen Besonderheiten werden nur in bestimmten Bereichen (nicht unbedingt denselben wie Motorräder) auf den Transportwaggons plaziert und können nicht wie normale Autos einfach auf den nächsten gerade freien Fahrzeugplatz verladen werden.

Gasflaschen (beispielsweise für Campingküchen) unterliegen der Gefahrgutverordnung. Sie dürfen nur in begrenzter Menge (max. 2 x 11 kg) mitgenommen werden und müssen sicher verschlossen und im Fahrzeug befestigt sein.

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