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Hinweise zur Reiseplanung

Zugarten
Zur Buchung anzugeben
Bei Auslandsverbindungen
Die Vorausbuchungsfristen
Umbuchungen und Stornierungen
Elektrofahrzeuge
Während der Fahrt
Antennen, Windabweiser, Außenjalousien
Hunde, Katzen oder andere kleine zahme Tiere
Gepäck
Transportschäden
Kurzentschlossene
Verladung
Zur Entladung
Ein Frühstück

Zugarten: es gibt sowohl reine Autoreisezüge (Beförderung ausschließlich von Fahrzeugen und Fahrern ohne Unterwegshalte) als auch an normale Reisezüge angehängte Autotransportwaggons (sogenannte Mitläuferverkehre) und Verbindungen, in denen die Fahrzeuge in eigenen Zügen vom Personenzug getrennt befördert werden.

Zur Buchung anzugeben sind außer dem gewünschten Zug und Abfahrtsdatum auch Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Abmessungen usw.), man sollte daher den Fahrzeugschein dabei haben. Bei den Abmessungen sind Außengepäck und sonstige Um- oder Aufbauten zu berücksichtigen. Bei Buchung ist in der Regel eine Anzahlung zu leisten, die auf den Beförderungspreis angerechnet wird. Wenn sich zwischen Buchung und Abfahrt irgendwelche Fahrzeugdaten ändern, müssen diese Änderungen der Buchungsstelle umgehend mitgeteilt werden.

Bei Auslandsverbindungen (Start- und Zielbahnhof beide nicht im Buchungsland) sollte für die Buchung genügend Vorlaufzeit einkalkuliert werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß Bahnreisen im gesamten Reisemarkt eher ein Randgebiet sind, Autoreisezüge ein Randgebiet innerhalb von Bahnreisen und Züge außerhalb der eigenen Landesgrenzen wiederum ein Randgebiet in vorgenanntem. Gegebenenfalls wende man sich direkt an die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (siehe Adressenteil).

Die Vorausbuchungsfristen sind je nach Strecke bzw. Land bzw. Anbieter sehr unterschiedlich, die Spannweite reicht(e) von 16 Monaten vor Abfahrt bis dahin, daß verbindliche Fahrkarten erst wenige Wochen vorher ausgestellt werden. Soweit bekannt, sind sie im Adressenteil mit angegeben.

Umbuchungen und Stornierungen sind je nach Anbieter und gebuchtem Tarif mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Wer sich Überraschungen sparen möchte, sollte sich vorher genau nach den jeweiligen Kosten erkundigen bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.

Elektrofahrzeuge finden in Paris direkt auf dem Verladegelände eine Schnellladestation - auf entsprechende Bestellung hin übernimmt das Verladepersonal auch das Anstöpseln direkt nach Ankunft bzw. das Abstöpseln direkt vor Abfahrt, ohne daß der Fahrer deswegen nochmal extra kommen muß. Weitere Lademöglichkeiten (sei es während der Fahrt, sei es stationär) in Verbindung mit Autoreisezügen sind bislang nicht bekannt (konkrete Überlegungen gab es bei der ÖBB, aber auch daraus ist nichts geworden).

Während der Fahrt dürfen keine Personen im Fahrzeug bleiben. Pro Fahrzeug muß mindestens eine erwachsene Person mitfahren, Fahrzeuge ohne mitfahrende Personen werden nur in Ausnahmefällen (als solche Ausnahmen bekannt sind innerfranzösische Strecken und Finnland) befördert und können höhere Preise kosten. Die maximal zulässige Personenzahl richtet sich nach der Anzahl Sitzplätze im Fahrzeug.

Antennen, Windabweiser, Außenjalousien sind während der Zugfahrt einzuschieben, abzumontieren oder anderweitig gegen Abreißen bzw. Oberleitungsberührung(!) zu sichern, insbesondere auf Strecken, auf denen die Fahrt ganz oder abschnittsweise rückwärts erfolgt (das kann sich durchaus auch kurzfristig ergeben, wenn der Zug über eine andere Strecke fährt als normalerweise geplant). Von einem Leser stammt hierzu der Tip, daß über den Rückspiegeln angebrachte Gefrierbeutel hinterher wesentlich schneller wieder zu entfernen sind als andernfalls zahlreiche Fliegen ...

Hunde, Katzen oder andere kleine zahme Tiere sind unterschiedlich geregelt. Zumeist ist die Mitnahme an die Buchung eines kompletten Abteils gebunden (Tiere bei Buchung mit angeben!). In Frankreich bei SNCF-Zügen gilt bei Einzelplatzbuchung "wenn alle Mitreisenden im Abteil zustimmen". Im Fahrzeug dürfen Tiere während der Zugfahrt nicht bleiben.

Gepäck innerhalb des Fahrzeugs wird kostenlos befördert. Fahrräder können auf Dachgepäckträgern (nur liegend!) oder Heckgepäckträgern befördert werden. Surfbretter und ähnliches können auf den Transportwaggons auch neben dem Fahrzeug untergebracht werden, das hierzu nötige Befestigungsmaterial muß normalerweise selbst mitgebracht werden. Jede Art von außerhalb des Fahrzeugs mitgeführtem Gepäck ist bei der Buchung anzugeben (manchmal aufpreispflichtig) und auch bei den Fahrzeugabmessungen zu berücksichtigen. Skier auf dem Dachgepäckträger müssen so montiert sein, daß die Skispitzen gegen die Fahrtrichtung des Zuges zeigen (bei Rückwärtsbeförderung also zur Windschutzscheibe). Nicht zugelassen ist Dachgepäck von / nach Frankreich. Nur auf der unteren Ladefläche der Transportwaggons (wo strengere Höchstabmessungen gelten als auf der oberen Ladefläche) und nur in Form leerer Dachgepäckträger zugelassen ist Dachgepäck in bzw. von / nach Italien sowie innerhalb Frankreichs (es gibt Berichte, daß Dachboxen abmontiert und separat auf dem Waggon verstaut werden können, aber ob das immer bzw. insbesondere auch bei ausgebuchten Zügen funktioniert, sei dahingestellt - besser vorher fragen als nachher dumm dastehen). In Finnland schließlich ist Dachgepäck nur auf der oberen Ladefläche der Transportwaggons zugelassen. In jedem Fall muß das Gepäck so befestigt sein, daß es sich während der Zugfahrt nicht lösen kann.

Transportschäden: bei Beschädigungen der transportieren Fahrzeuge haften die Eisenbahnen im Rahmen gewisser Höchstbeträge. Diese decken jedoch keinen Totalschaden ab und vor allem oft keine Handlungen betriebsfremder Personen. Eine zusätzliche spezielle Autoreisezug-Versicherung wird empfohlen (kann bei Buchung oder auch direkt vor Verladung abgeschlossen werden). Gepäck ist durch diese Versicherungen nicht unbedingt geschützt und kann statt dessen durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert werden.

Kurzentschlossene können die (immer erforderliche) Reservierung bis kurz vor Abfahrt (zumindest bis zum Vortag - am Abfahrtstag gilt "kommt darauf an "), vornehmen, soweit noch Plätze frei sind. Reservierung direkt am Abfahrtsbahnhof ist nicht mehr in allen Fällen möglich.

Verladung: Fahrzeuge mit irgendwelchen Besonderheiten sollten frühzeitig zur Verladung bereit sein (und auch frühzeitig gebucht werden). Dies betrifft Fahrzeuge, die bestimmte Maximalhöhen überschreiten (je nach Strecke beginnt die kritische Höhe ab 150 cm, Einzelheiten bei den besonderen Hinweisen für Kleinbusse usw.), Anhänger, Motorräder, aber auch Cabrios, Fahrzeuge mit Schiebedach oder ohne festes Verdeck bzw. ohne Metalldach oder wenn Gepäck außerhalb des Fahrzeugs mitgeführt wird. Ob man sein Fahrzeug selbst auf den Transportwaggon fährt oder dies durch Servicepersonal erledigt wird, hängt vom jeweiligen Bahnhof ab. Beispielsweise ist dies in Deutschland selbst zu erledigen, in Frankreich steht hierfür Servicepersonal zur Verfügung. Auch wo Selbstverladung vorgesehen ist, kann man oft Servicepersonal damit beauftragen, wobei dann aber ggf. eine Haftungsverzichtserklärung unterzeichnet werden muß. Die Befestigung des Fahrzeugs auf dem Transportwaggon erfolgt in jedem Fall durch Servicepersonal bzw. unter dessen Aufsicht. Alarmanlagen und Navigationssysteme(!) sollten abgestellt werden - sie sprechen sonst bei jedem Bremsruck oder jeder Weiche an, was unangenehme Auswirkungen auf die schlafende Umgebung bzw. den Ladezustand der Fahrzeugbatterie haben kann.

Wenn der Personenzug nicht direkt an der Verladestelle abfährt, werden Transfers mit Bussen oder Zubringerzügen durchgeführt - dies betrifft insbesondere folgende Bahnhöfe: Paris, Avignon, St. Raphaël, Narbonne.

Zur Entladung ist nach Ankunft die Laderampe aufzusuchen. Wenn beim Herunterfahren von den Transportwaggons noch Befestigungsteile in die Fahrspur hineinragen, hat das Servicepersonal oder auch ein voreiliger Mitreisender schlampig gearbeitet. Unbedingt aussteigen und zur Seite räumen, sonst gibt es beim Überfahren platte Reifen oder zerkratzte Kotflügel.

Ein Frühstück (wird dann im Abteil oder Ankunftsbahnhof serviert) ist bei Nachtzügen meist im Fahrpreis enthalten, ein Abendessen seltener. Im Normalfall sind kleine Speisen und Getränke im Zug erhältlich (ggf. beim Schlafwagenschaffner, auch wenn man selbst nicht im Schlafwagen fährt), einige Züge führen auch Restaurantwagen mit (soweit greifbar, siehe Einzelangaben in den Fahrplandaten).

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